Stephanskirchen (duc) - Die Bürger in Stephanskirchens Ortsteil Haiden sind entsetzt: Mitten in einer Wohnsiedlung will die Firma Mannesmann einen Sendemasten mit 70 Meter Höhe errichten - in den Augen einer aus Protest gegen das Bauwerk gegründeten Initiative «ein Mega-Funkturm, der eine erhebliche Bedrohung für die Bevölkerung darstellt».
Von den Plänen für den Masten, der höher als der Postfernmeldeturm am Rosenheimer Bahnhof würde, haben die Haidener nach eigenen Angaben aus dem OVB erfahren. Seit der Berichterstattung über die Pläne von Mannesmann steht die kleine Ortschaft Kopf: «Eins steht fest, wir werden den Turm nicht hinnehmen und uns mit aller Kraft dagegen wehren», betont die Interessengemeinschaft Haiden. Gemeinsam mit den betroffenen Familien, die rund um die beiden Standorte für das geplante Bauwerk wohnen, hat sie eine Unterschriftenaktion initiiert. Die Listen liegen in zahlreichen Schloßberger Geschäften aus: 200 bis 300 Unterschriften - darunter auch viele von Bürgern aus anderen Ortsteilen - hat die Mannschaft bereits gesammelt.
Die Bürgerinitiative befürchtet, dass in Haiden ein «zweites Schnaitsee» entsteht. Die Hauptsorge der Anlieger gilt möglichen gesundheitlichen Gefahren durch die elektromagnetische Bestrahlung rund um die Uhr. Die Auswirkungen von Funkwellen auf die Gesundheit der Menschen und ihr Erbgut sind zwar bisher wissenschaftlich noch nicht eindeutig nachgewiesen, doch die Warnungen von Fachleuten häufen sich. Angesichts der noch vielen offenen Fragen fühlen sich die Haidener «wie Versuchskaninchen», so die Initiative.
Auch ein Schloßberger Allgemeinmediziner hat sich dem Protest gegen den -Masten angeschlossen. Die Auswirkungen der von dort ausgehenden Bestrahlung auf den Menschen und seine Umwelt seien heute noch nicht absehbar, verdeutlichte der Mediziner sein Engagement.
Gegen die 70 Meter hohe Anlage sprechen nach Ansicht der Bürgerinitiative jedoch nicht nur gesundheitliche Aspekte: Zusätzlich zum Turm sei auf der «grünen Wiese» ein 400 Quadratmeter großes Betriebsgebäude geplant. «Da wird uns ein massiver Industriebau untergeschoben». Der Funkturm belaste die Gemeinde auf vielfache Weise: unter anderem durch die Geräusche der Abluftventilatoren und durch die Tatsache, dass das Bauwerk bei Nacht wahrscheinlich mit Blinklichtern beleuchtet werden müsse.
In Frage stellt die Interessengemeinschaft der Anlieger auch den Bedarf für ein Bauwerk dieser Art. Um es nur für das Handynetz zu nutzen, sei es viel zu groß. Die Bürger vermuten deshalb, dass auf dem Masten weitere Funkdienste mit überregionaler Bedeutung eingerichtet werden sollen. «Das wird eine Anlage wie ein Fernsehturm». Die Anlieger können nicht verstehen, dass der Masten ausgerechnet in direkter Nachbarschaft einer Wohnbebauung aufgestellt werden soll. «Es gibt zahlreiche andere Standorte in der Gemeinde, die sich viel besser eignen würden», sind sich die Haidener einig. So sieht es auch der Stephanskirchener Bauausschuss, der das Bauwerk mehrheitlich abgelehnt hatte. Ob dieses Nein bei den übergeordneten Genehmigungsstellen angesichts der «Privilegierung» der Maßnahme etwas nützen wird, seht jedoch in den Sternen. aus OVB ZET-NET 17.11.2000 20:37 Uhr
Stephanskirchen/Landkreis (re) - Die Errichtung eines
genehmigungspflichtigen, 70 Meter hohen Mobilfunkmastens in
Haiden, Gemeinde Stephanskirchen, durch die Firma Mannesmann wird
vom Landratsamt Rosenheim nicht genehmigt. Ein entsprechender
Bescheid mit der Ablehnung des Bauvorhabens und der Begründung
hierfür ging jetzt an die Antragsteller. «Die
Mobilfunkbetreiber machen es sich zu leicht», kommentierte
Landrat Dr. Max Gimple die Entscheidung. Es sei nicht Aufgabe des
Landratsamtes, jede Standortwahl rechtlich abzusegnen. Bei so
strittigen und störenden Anlagen müssten die
Genehmigungsvoraussetzungen besonders sorgfältig geprüft
werden.
Als wesentliche Gründe für die Ablehnung des
Vorbescheidsantrags nennt das Landratsamt zum einen die
Verweigerung der Baugenehmigung durch die Gemeinde
Stephanskirchen und zum anderen die erhebliche Verunstaltung des
Orts- und Landschaftsbildes sowie die fehlenden Abstandsflächen
zur umliegenden Bebauung. Zwar handle es sich - wie das
Landratsamt in seinem Bescheid vermerkt - bei der geplanten
Anlage um ein sogenanntes privilegiertes Bauvorhaben, der
Genehmigung das Masts stünden jedoch mehrer öffentliche Belange
entgegen. aus OVB ZET-NET
7.12.2000 21:02 Uhr